Der Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen, die Eltern machen können. Wenn du eine Fehlgeburt hattest, bist du mit deinen Gefühlen nicht allein. In dieser schweren Zeit können Informationen über deine Rechte, medizinische Möglichkeiten und Unterstützungsangebote eine Hilfe sein.
Was passiert medizinisch nach einer Fehlgeburt?
Jede Schwangerschaft und jede Fehlgeburt sind in ihrem Ablauf und der Auswirkungen verschieden. Je nachdem, in welcher Woche du dein Kind verloren hast, können sich folgende Situationen ergeben:
- Manchmal kann der Körper den Verlust von selbst verarbeiten.
- In anderen Fällen unterstützen Medikamente den Prozess.
- Sollte eine Ausschabung (Kürettage) nötig sein, wird dein Arzt oder deine Ärztin das mit dir besprechen.
Lass dich gut beraten und entscheide, was sich für dich richtig anfühlt.
Was bedeutet eine Fehlgeburt rechtlich?
In Deutschland spricht man von einer Fehlgeburt, wenn ein Kind vor der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche (bis zur 23+6 SSW) und mit einem Gewicht unter 500 Gramm ohne Lebenszeichen geboren wird. Wenn dein Kind schwerer war oder nach der 24. Woche geboren wurde, wird es als stille Geburt registriert.
Meldung und Bestattung
- Es gibt keine Pflicht, eine Fehlgeburt offiziell zu melden. Aber du kannst auf Wunsch dein Kind beim Standesamt eintragen lassen – auch ohne Geburtsurkunde.
- Du hast das Recht, dein Kind zu bestatten. Viele Kliniken bieten gemeinsame Bestattungen für Sternenkinder an. Falls du eine eigene Bestattung möchtest, kannst du dich an einen Friedhof oder ein Bestattungsunternehmen wenden.
- Wenn dein Kind nach der 24. SSW oder mit mehr als 500g geboren wurde, gibt es eine Bestattungspflicht.
Mutterschutz & Arbeit
- Nach einer Fehlgeburt vor der 24. SSW gibt es leider keinen gesetzlichen Mutterschutz, aber du kannst dich krankschreiben lassen, wenn du Zeit zur Erholung brauchst.
- Nach einer stillen Geburt (ab 24. SSW) hast du vollen Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz.
Elternzeit & finanzielle Unterstützung
- Für Kinder, die vor der 24. Woche zur Welt kommen, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld.
- Nach der 24. SSW kann dein Kind standesamtlich registriert werden, was bedeutet, dass du Elterngeld und Elternzeit beantragen kannst.
Wo bekomme ich Unterstützung?
Eine Fehlgeburt ist nicht nur ein körperlicher, sondern auch ein seelischer Einschnitt. Wenn du merkst, dass die Trauer dich sehr belastet, gibt es Menschen, die dich auffangen können:
- Sternenkind-Gruppen & Selbsthilfegruppen, in denen du mit anderen betroffenen Eltern sprechen kannst.
- Beratungsstellen, die dich unterstützen (z. B. Donum Vitae, pro familia oder Verwaiste Eltern e.V.).
- Psychologische Begleitung, falls du das Gefühl hast, dass die Trauer dich überwältigt.
Mein Kind in Erinnerung behalten
Viele Eltern wünschen sich eine greifbare Erinnerung an ihr Kind. Vielleicht hilft es dir:
- Ein kleines Andenken wie ein Fuß- oder Handabdruck, den manche Kliniken anbieten.
- Eine symbolische Gedenkstätte, eine Kerze oder ein Brief an dein Kind.
- Eine Bestattung oder ein gemeinsamer Ort der Erinnerung.
Du bist nicht allein
Eine Fehlgeburt verändert das Leben. Wenn du das Gefühl hast, nicht weiterzukommen, darfst du um Hilfe bitten. Niemand muss diesen Weg alleine gehen.