Anspruch auf Hebammenleistungen

💛 Du hast Anspruch auf eine Hebamme – auch bei Fehl- oder Totgeburt 🌟

Anspruch auf Hebammenleistungen

Anspruch auf Hebammenleistungen 500 500 Sternenband

Was viele nicht wissen: Auch wenn dein Kind still zur Welt kommt. Auch wenn es viel zu früh war. Auch wenn die Geburt klein war – dein Anspruch ist groß.

Nach jeder Geburt – egal in welcher Schwangerschaftswoche – steht dir Hebammenhilfe zu.
Das ist kein Extra. Kein Sonderfall. Das ist dein gesetzlich verankertes Recht. Und: Die Kosten dafür werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Private Kassen zahlen in der Regel ebenfalls – frag zur Sicherheit direkt nach.


Hebammen sind fĂĽr dich da

🫶🏼 Hebammen sind fĂĽr dich da – vor, während und nach der Geburt:

  • in der Schwangerschaft, mit Rat und RĂĽckhalt
  • während der Geburt – in der Klinik oder zur Hausgeburt
  • in bis zu 12 Wochen nach der Geburt – bei dir zu Hause, mit offenem Ohr 
  • fĂĽr RĂĽckbildung und Wochenbettbegleitung – auch ohne lebendes Kind

Wichtig: Durch eine ärztliche Anordnung kann diese Betreuung verlängert oder individuell angepasst werden. Hebammen wissen, was in dieser schweren Zeit wichtig ist. Sie begleiten nicht nur körperlich – sondern auch emotional.


💫 Bitte hol dir diese Unterstützung

Du musst da nicht alleine durch.
Und du musst nicht wissen, wie alles geht – dafür gibt es diese Hilfe.

Such dir eine Hebamme, die Erfahrung mit stillen oder kleinen Geburten hat. Viele kennen sich damit aus, sind gut vernetzt und wissen, wie sie dich in dieser Ausnahmesituation stärken können.

đź’› Dein Körper hat GroĂźes geleistet.
Dein Herz auch.

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